
Beratung
Einige Menschen sind zu Beginn eines therapeutischen Prozesses eventuell noch nicht sicher, ob das, was sie erleben, tatsächlich ein Problem ist oder ob sie eine Psychotherapie brauchen oder nicht.
Auch in solchen Fällen können die probatorischen Sitzungen Aufschluss darüber geben, welche Interventionen tatsächlich sinnvoll und notwendig sind. Psychotherapie sollte immer den Anspruch haben, Menschen so viel Hilfe anzubieten, wie sie benötigen, jedoch nicht mehr als sie benötigen. Sollte sich während der Probatorik ergeben, dass bei Ihnen keine Indikation für eine Psychotherapie besteht, d.h. dass bei Ihnen keine psychische Erkrankung gefunden wurde, bei welcher Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist, werden Sie von ihrem Therapeuten / ihrer Therapeuten darüber aufgeklärt und informiert, welche niederschwelligen Hilfsangebote wie z.B. Beratungen, Coachings, Selbsthilfegruppen, Ratgeber etc. Sie unterstützen können. Eine Beratung durch eine*n psychologische*n Psychotherapeut*in ist ebenfalls möglich, wird dann jeder oft nicht von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist das Vorhandensein einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert. Sollten Sie Interesse an einer Beratung haben, erhalten Sie genauere Informationen nach ihrer Kontaktaufnahme.