Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)


Hinweis: Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für die GOP. Diese gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen wurden zwischen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, den PKV-Verbänden und Beihilfen verhandelt und verabschiedet. Daraus ergeben sich ab dem 01.07.2024 höhere Kosten für psychotherapeutische Leistungen. (z.B. entstehen für eine psychotherapeutische Sitzung á 50 Minuten Dauer nun Kosten in Höhe von 134,07€, da die Ziffern 870 und 801a parallel abgerechnet werden).

 

Ziffer

 

 

Beschreibung

 

2,3-fach

 

3,0-fach

 

3,5-fach

1

Beratung – auch mittels Fernsprecher (Telefon/E-Mail; ausgenommen sind Terminabsprachen)

 

10,73€ 13,98€  16,22€

3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher (Zeitaufwand >10 min.)

 

20,11€

26,22€

30,60€

4

Fremdanamnese und/oder Unterweisung der Bezugsperson

 

29,49€

38,46€

44,88€

60

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr Ärzt*innen (auch via Telefon/Video)

 

16,09€

20,97€

24,48€

75

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht

 

17,43€

22,74€

26,52€

85a


Erstellung des verfahrensspetifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie (pro angefangene Arbeitsstunde), analog Nr. 85

67,03€

 

87,42€

102,00€

801a



812a


812a


812a


812a

Erhebung des aktuellen psychischen Befundes, analog Nr. 801 



Psychotherapeutische Sprechstunde (je 25 Minuten), analog Nr. 812

 

Psychotherapeutische Akutbehandlung (25 Minuten), analog Nr. 812


Psychotherapeutische Kurzzeittherapie (25 Minuten), analog Nr. 812  


Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie (50 Minuten), analog Nr. 812 


1,8-fach
33,52€


67,03€


67,03€


67,03€


67,03€




87,43€


87,43€


87,43€


87,43€




102,00€


102,00€


102,00€


102,00€


846

Übende Verfahren (z. B. autogenes Training), Einzelbehandlung, mind. 20 Min.

 

20,11€

26,22€

30,60€

847

Übende Verfahren (z. B. autogenes Training), Gruppenbehandlung, mind. 20 Min.

 

6,03€

7,86€

9,18€

855a

Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie , analog Nr. 855

 

1,8-fach

75,75€

2,5-fach

105,21€

-

860

Erhebung einer biographischen Anamnese

 

123,34€

160,86€

187,59€

870

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Min.

 

100,55€

131,16€

153,00€

 

-

Ausfallhonorar für eine Einzeltherapie-Sitzung 

(60% der vereinbarten Stunde gemäß des jeweiligen Stundensatzes – im Falle von Doppelsitzungen wird das Ausfallhonorar entsprechend doppelt berechnet)

 

s.o.

s.o.

s.o.

Die Höhe des Steigerungssatzes (2,3-fach / 3,0-fach / 3,5-fach) orientiert sich an der Komplexität der Behandlung und dem damit verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwand. Bei dem 2,3-fachen Satz handelt es sich um die Begründungsschwelle, d.h. dies ist der Satz, mit dem Sie in jedem Fall rechnen können und welche in der Regel vom zuständigen Kostenträger übernommen wird . Darüber hinausgehende Sätze sind jeweils zu begründen. Sollte dies auf Ihren Fall zutreffen, werden Sie im Rahmen der Probatorik darüber informiert.