Checkliste
Kostenerstattungsverfahren
Lieber Patient, liebe Patientin,
falls Sie ausschließlich gesetzlich versichert sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von Ihrer Kasse dann übernommen, wenn die Praxis, in der Sie in Behandlung sind, einen Kassensitz hat. Die Anzahl der Kassensitze pro Region ist jeweils begrenzt und diese werden oft nicht ausreichend gut ausgenutzt, entsprechend kann es sein, dass lange Wartezeiten entstehen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine Kostenerstattung zu beantragen für eine Psychotherapie in einer privaten Praxis / bei einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin ohne Kassensitz.
Eine Kostenerstattung muss bei Ihrer Kasse beantragt und von dieser schriftlich genehmigt werden.
Das hierfür notwendige Vorgehen sieht in der Regel wie folgt aus:
1) Kontaktaufnahme zur Versicherung: Setzten Sie sich bitte zunächst mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären Sie ab, was Sie hierfür einreichen müssen bzw. lassen sie sich – falls möglich – eine Kostenzusage für die ersten fünf Sitzungen zukommen.
2) Psychotherapeutische Sprechstunde: Begeben Sie sich in eine psychotherapeutische Sprechstunde in eine Praxis mit Kassenzulassung. Sollten Sie keinen Termin bekommen, rufen Sie die 116117 an und lassen Sie sich darüber einen Termin vermitteln. In der Sprechstunde erhalten Sie ein PTV-11 Formular, welches bescheinigt ob und falls ja, wie zeitnah Sie Psychotherapie erhalten sollten.
3) Liste mit bisherigen Kontaktaufnahmen: Kontaktieren Sie möglichst viele Praxen mit Kassensitz, lassen Sie sich auf Wartelisten schreiben und erfragen Sie die Wartezeiten. Protokollieren Sie dies ausführlich. Diese Liste benötigen Sie für den Antrag auf Kostenerstattung. Qualifizierte Therapeut*innen finden Sie z.B. unter https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/psychotherapeutensuche.
4) Erstgespräch in Privatpraxis: Sollten Sie in der Zwischenzeit keinen Therapieplatz gefunden haben, vereinbaren Sie ein Erstgespräch in unserer Praxis. Die Kosten für das Erstgespräch werden nicht in allen Fällen übernommen. In der Regel müssen Sie hier in Vorkasse gehen.
5) Antrag auf Kostenübernahme der Probatorik: Nach dem Erstgespräch stellt Ihr*e Therapeut*in einen Antrag auf Kostenübernahme. Wenn dieser erfolgreich war, übernimmt die Kasse die ersten 4 bis 5 Sitzungen.
6) Antrag auf Kostenübernahme der geplanten Therapie: Danach stellt Ihr*e Therapeut*in einen ausführlichen Therapieantrag, welcher im Gutachter*innen Verfahren begutachtet werden. Dies nimmt meist einige Wochen in Anspruch.
7) Start der Therapie: Falls der Antrag positiv ausfällt, können Sie mit der Therapie starten. Dabei kann die Anzahl der Sitzungen zwischen 12 und 60 liegen. Falls der Antrag negativ ausfällt, können Sie mit Ihrer/Ihrem Therapeut*in Widerspruch einlegen.
Checkliste für den ersten Termin in einer privaten Praxis für Psychotherapie
□ |
Ich habe mit meiner Krankenkasse Rücksprache gehalten und mich zu dem Kostenerstattungsverfahren informiert. |
□ |
Ich war bei mindestens einer psychotherapeutischen Sprechstunde und habe ein PTV 11 Formular erhalten, welches - Eine Verhaltenstherapie empfiehlt. - Eine zeitnahe Behandlung empfiehlt. |
□ |
Falls ich es bisher nicht geschafft habe, eine psychotherapeutische Sprechstunde auszumachen, habe ich die 116117 angerufen und dort um Unterstützung gebeten. |
□ |
Ich habe eine ausführliche Liste erstellt, aus welcher hervorgeht, welche Therapeut*innen ich angerufen oder angeschrieben habe, wie die Wartezeiten sind und wer sich ggf. nicht bei mir zurückgemeldet hat. |
□ |
Falls ich Mailanfragen an Therapeut*innen geschrieben habe, habe ich deren Antworten / Absagen ausgedruckt. |
□ |
Ich habe ein kurzes Anschreiben verfasst, mit welchem ich eine Kostenerstattung beantrage und dieses unterschrieben. |
□ |
Ich habe Kopien von Abschlussberichten / Entlassbriefen angefertigt. |
Beispiel-Formulierung für ein Anschreiben an die Krankenkasse:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für die außervertragliche Psychotherapie bei … (Name der Praxis / des Therapeuten / der Therapeutin). Grund hierfür ist, dass ich trotz meiner Bemühungen bisher keinen Therapeuten / keine Therapeutin gefunden habe. Eine Dokumentation meiner Bemühungen liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name, Unterschrift)
Bringen Sie bitte alle hier aufgeführten Unterlagen mit zum ersten Termin. Ihr Therapeut / Ihre Therapeutin wird diese mit Ihnen sortieren und sie ergänzt durch persönliche Angaben gesammelt an die Krankenkasse schicken.
Sollten Sie zu dem hier geschilderten Vorgehen Fragen haben, schreiben Sie eine Mail an info@psychotherapie-ob.de.