
Paartherapie
Einige Schwierigkeiten und Probleme entstehen im Rahmen einer Partnerschaft. Bei der Bearbeitung dieser sollten – falls möglich – beide Partner*innen in den Therapieprozess miteinbezogen werden.
In einigen Fällen reicht es, den Partner oder die Partnerin im Rahmen von vereinzelten Angehörigengesprächen in den Therapieprozess einzubeziehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein*e Partner*in unter einer psychischen Erkrankung leidet und der/die andere Partner*in in den Therapieprozess involviert werden soll. In diesem Fall sind punktuelle Angehörigengespräche im Laufe einer Einzeltherapie sinnvoll.
Sollte jedoch die Partnerschaft im Fokus der Therapie stehen, sollte eher eine Paartherapie gewählt werden, bei welcher beide Partner*innen in gleichem Maße in den Therapieprozess involviert sind. Im Rahmen einer Paartherapie bieten sich längere Sitzungen (z.B. 100 Minuten) an. Die Dauer einer Paartherapie orientiert sich stark an den Inhalten und vereinbarten Zielen und kann entsprechend – ähnlich wie die Einzeltherapie – zwischen 10 und 60 Sitzungen betragen. Die Paartherapie ist nicht im Katalog der Krankenkassen abgedeckt, daher sind die Kosten von dem Paar selbst zu tragen. Hinweise zu den möglichen Kosten finden Sie hier.